Pädagogik
„Hier werde ich so, wie ich bin,
angenommen und ernst genommen“.Grundvoraussetzung unserer Pädagogik
Bitte informieren Sie sich über die Ziele und Formen unserer pädagogischen Arbeit in der „Konzeption des Kinderhorts St. Marien“.
Konzeption
In der Konzeption informieren wir Sie unter Anderem über:
- die Definition und Gesetzliche Grundlage des Horts
- die Geschichte unseres Kinderhortes
- Rahmenbedingungen wie Lage, Räumlichkeiten, Öffnungszeiten, Gebühren, Anmeldung, Gruppenstärke und –zusammensetzung sowie Personal
- Tagesablauf
- Pädagogik
- Qualitätssicherung
- Ziele und Formen der Elternarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit
Die Konzeption der Kinderhortes St. Maries steht
hier als PDF-Dokument zum Download
bereit.
Zur Anzeige benötigen Sie ggf. ein entsprechendes Programm wie den Adobe Reader.
Gesetzliche Grundlagen
Unser Hort steht unter staatlicher Aufsicht und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetztes (BayKiBiG) und des Sozialgesetzbuches VIII (SGBVIII), in dem das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) geregelt ist.
Des Weiteren orientiert sich unsere Arbeit an den „Bayerischen Leitlinien für Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit“, welches vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration herausgegeben wurde.
Auch die Inhalte des „Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans“ bilden die Grundlage unsers Handelns mit den Kindern und Eltern in unserer Einrichtung.